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   BPatG, 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06   

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BPatG, 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2007,39468)
BPatG, Entscheidung vom 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2007,39468)
BPatG, Entscheidung vom 03. Juli 2007 - 33 W (pat) 11/06 (https://dejure.org/2007,39468)
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  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • EuGH, 18.06.2002 - C-299/99

    NUR MARKEN, DIE AUFGRUND IHRES WESENS ODER IHRER BENUTZUNG UNTERSCHEIDUNGSKRÄFTIG

    Auszug aus BPatG, 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06
    Daher kann hier auch die Frage offen bleiben, ob der weitere Wortbestandteil "International AG" ein Eintragungshindernis nicht bereits deshalb ausschließt, weil darin nur eine Beschreibung des Herstellers bzw. Anbieters der Waren und Dienstleistungen, nicht aber der Waren und Dienstleistungen selbst liegen kann (vgl. BGH GRUR 1999, 988 - HOUSE OF BLUES).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-418/02

    DER GERICHTSHOF ERWEITERT DEN MARKENSCHUTZ DURCH ZULASSUNG VON

    Auszug aus BPatG, 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06
    Außerdem sind die im ursprünglichen Verzeichnis (mangels Benennung der gehandelten Waren) formalrechtlich unzulässigen Dienstleistungsbegriffe "Einzelhandelsdienstleistungen" und "Handel mit diesen Waren" entsprechend den Vorgaben der Leitentscheidung EuGH GRUR 2005, 764 - Praktiker durch die Dienstleistung "Einzelhandel mit ..." unter Anfügung einer Liste der gehandelten Waren ersetzt worden, die im Bereich der Klasse 16 (der gehandelten Waren) den Zusatz "(hiervon ausgenommen der Einzelhandel mit Wertpapieren)" aufweist.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 03.07.2007 - 33 W (pat) 11/06
    Entsprechend der Hauptfunktion der Marke, dem Verbraucher oder Endabnehmer die Ursprungsidentität der durch die Marke gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu garantieren, ist unter Unterscheidungskraft im Sinne dieser Vorschrift die einer Marke innewohnende (konkrete) Eignung zu verstehen, Waren oder Dienstleistungen als von einem Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie somit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. EuGH GRUR 2002, 804 Nr. 35 - Philips/Remington; GRUR 2004, 428 Nr. 30, 48 - Henkel).
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